Schutzbrief für Touring Mitglieder beim ÖAMTC
» » Schutzbrief für Touring Mitglieder beim ÖAMTC

Schutzbrief für Touring Mitglieder beim ÖAMTC

eingetragen in: Verschiedenes | 0
 Wie der Schutzbrief hilft

 Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines neuen Touring-Schutzbriefes. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das Sie mit der Bezahlung des Touring-Schutzbrief-Bei- trages annehmen.
 Beitrag und Leistungsumfang des Touring- Schutzbriefes können jährlich neuen Anforderungen angepasst werden.
 Vertragspartner des Schutzbrief-Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) oder einer seiner Landesvereine.


Subsidiarität:

 Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Versicherung) zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist oder sie tatsächlich bezahlt.
 Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird im Rahmen des Touring-Schutzbrief-Leistungsum- fanges übernommen.
 Ein Anspruch auf Kostenersatz muss, bei sonstigem Verlust des Anspruchs, unter Vorlage der erforderlichen Originalunterlagen spätestens 3 Jahre nach dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden.

Wie hilft der ÖAMTC?

 Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter leiten alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein.
 Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontaktiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungsbeschreibung im Touring-Schutzbrief-Heft anders vermerkt.

 Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln Sie uns bitte die erforderlichen Unterlagen (z.B. Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich. Kosten für Sachverständige und Gutachten übenimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn beauftragt werden.

 Mitgeführte Fahrräder, Elektro-Fahrräder, dreirädrige Invalidenmopeds (mit Zulassung), Invalidenfahrzeuge (die ohne Kfz-Zulassung betrieben werden können) werden, wenn wirtschaftlich vertretbar und durchführbar, im Schutzbrief-Leistungsfall an den Wohnsitz des Touring-Schutzbrief-Inhabers in Österreich zurückgebracht.

 

Allgemeines

 Der für die ÖAMTC Mitgliedschaft angegebene Wohnsitz in Österreich (Heimatadresse) gilt als Zielort für alle Rücktransportleistungen (z.B. Kranken-Rückholung, Heimreise).
 Die folgenden Leistungen werden aufgrund eines bestehenden Versicherungsvertrages für fremde Rechnung (§ 74 VersVG) bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG erbracht:

– Hubschrauber-Rettung in Österreich,
– Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland
– Kranken-Rückholung innerhalb Österreichs & aus dem Ausland,
– Kinder-Rückholung innerhalb Österreichs & aus dem Ausland,
– Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich & aus dem Ausland,
– Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich & im Ausland,
– Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall in Österreich & im Ausland,
– Notfallpsychologische Beratung in Österreich & im Ausland,
– Krankenschutz im Ausland,
– Krankenbesuch in Österreich & im Ausland
– Heim- oder Weiterreise per Bahn nach Fahrzeugausfall in Österreich & im Ausland,
– Rückholung von Haustieren aus dem Ausland,
– Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten im Ausland,
– ÖAMTC Notfall-Kreditbrief im Ausland

Sie haben das Recht, jederzeit Einblick in die maßgeblichen Versicherungsbedingun- gen der UNIQA Österreich Versicherungen AG zu nehmen bzw. deren Aushändigung zu verlangen. Die Versicherungsbedin- gungen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.oeamtc.at/schutzbrief.

Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Beträge verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.).
 Durch Übernahme und Bezahlung dieses Touring-Schutzbriefes akzeptieren Sie die darin enthaltenen Bestimmungen sowie die zugrundliegenden Versicherungsbedingungen der UNIQA Österreich Versicherungen AG und verpflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen dadurch auch ausdrücklich der elektronischen Kommunikation (einschließlich der elektronischen Übermittlung von Vertragserklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt gegebene elektronische Adresse (E-Mail) zu, wobei diese Zustimmung auch für die Folgejahre gilt.
 Die Bedingungen für den ÖAMTC Notfall- Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das Sie gemeinsam mit dem Touring-Schutz- brief-Heft erhalten haben.

0

Bitte hinterlasse eine Antwort